Seit vielen Jahren führt die Stiftung „Pilsenhof“ mehrere Seniorenwohnungen. Seit 2023 sind es 10 Seniorenwohnungen, die ausschließlich mit dem Dienst „Begleitetes Wohnen oder Betreutes Wohnen“ vermietet werden. Ziel dieser Betreuungsform ist es, Seniorinnen und Senioren eine niederschwellige Begleitung bei der Organisation und Bewältigung ihres Lebensalltages anzubieten, damit sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben können.
Das Leben in der Seniorenwohnung setzt zum einen große Selbstständigkeit voraus, bietet zum anderen aber auch die Sicherheit des Wohnens in einer betreuten Struktur. Zugleich haben Mieter der Seniorenwohnungen die Möglichkeit, an den Angeboten der Tagesgestaltung im Seniorenwohnheim teilzunehmen. Einen zusätzlichen Schutz stellt der Hausnotrufdienst dar, der 24 Stunden gewährleistet ist.
Voraussetzungen
Die Bewohner der Seniorenwohnungen versorgen sich größtenteils selbst und müssen für die Zuweisung einer Wohnung mit begleitetem Wohnen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Selbstständigkeit oder Einstufung in der ersten Pflegestufe (LG Nr. 9/2007, Art. 3);
• Vollendung des 65. Lebensjahres;
• Wohnsitz in der Gemeinde Terlan oder Andrian seit mindestens 5 Jahren.
Der Mieter einer Seniorenwohnung (begleitetes Wohnen) hat die Pflicht, die ihm zugewiesene Wohnung selbst zu reinigen und zu pflegen sowie für die ordentliche Instandhaltung zu sorgen.
Die Stiftung Pilsenhof führt die Wohnung in Form einer Kondominiumsgemeinschaft, teilt die diesbezüglichen Spesen aufgrund der geltenden Tausendsteltabelle und der anwesenden Personen auf.
Ansuchen und Zuweisung einer Wohnung
Das Gesuch um Zuweisung einer Wohnung kann jederzeit gestellt und im Sekretariat abgegeben werden. Für die Abgabe vereinbart der Gesuchsteller am besten einen Termin mit dem Direktor.
Notwendige Unterlagen
Für das Ansuchen um eine Seniorenwohnung im "Pilsenhof" sind folgende Unterlagen notwendig:
• Aufnahmeantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
• Ansuchen für den Dienst "Begleitetes Wohnen" (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
• Eigenerklärung der Pflegebedürftigkeit
• Kopie des Personalausweises für Krankenbetreuung (Krankenkassebüchlein)
• Kopie der Identitätskarte
• Kopie des Einstufungsbescheides für das Pflegegeld – sofern bereits eingestuft
Die Wohnungen werden laut Rangordnung mit Beschluss des Verwaltungsrates zugewiesen.
Die Miete wird aufgrund des Einkommens nach Art. 112 des LG Nr. 13/17.12.1998 berechnet.
Für die Begleitung werden dem Bewohner die von der Landesregierung festgelegten Tarife angelastet.
Erfahrungsbericht:
Frau Maria (90 Jahre) erzählt
„Im Jahr 2001 habe ich mich entschieden, eine Seniorenwohnung im Altersheim zu mieten, da meine damalige Mietwohnung in sehr schlechtem Zustand und ohne Heizung und Warmwasser war.
Ich wohne gerne in der kleinen, aber gemütlichen Wohnung im „Pilsenhof“. Anfangs kochte ich noch selber und ging alleine zum Einkaufen, da das Dorf leicht erreichbar ist. Seit das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, esse ich im Heim.
Seit drei Jahren nehme ich auch den Dienst „Begleitetes Wohnen“ in Anspruch. Dadurch fühle ich mich sicher, da ich weiß, dass ich im Notfall klingeln kann. Weiters werde ich bei der Organisation meines Alltages unterstützt und alle sind so nett zu mir.
So hoffe ich, dass ich noch lange in meiner Wohnung bleiben kann – und wenn es nicht mehr geht, werde ich in ein Heimzimmer umziehen. Das wird mir dann auch nicht schwerfallen, da ich das Heim und die Mitarbeiter schon kenne.“