Begleitetes Wohnen im Altenheim

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Begleitetes Wohnen im Altenheim

Neben 45 Heimplätzen gibt es im Altenheim auch 4 Wohnungen, die mit dem Dienst des „Begleiteten Wohnen“ angeboten werden. Zwei Wohnungen, eine für eine Person und die andere für zwei Personen, sind derzeit frei.

Ist jemand pflegebedürftig und seine Selbstständigkeit stark eingeschränkt, ist das „Begleitete Wohnen“ sicher nicht das passende Angebot für ihn. Dieser Dienst richtet sich vielmehr an Seniorinnen und Senioren (in der Regel ab 65 Jahren), die ihren Alltag - in einer barrierefreien Umgebung - noch weitgehend selbständig bewältigen können. 

Das Wohnen im Altenheim bringt den großen Vorteil, dass einer Vereinsamung aktiv vorgebeugt wird. Man hat einerseits in seiner eigenen Wohnung seine Privatsphäre, kann aber andererseits im Altenheim auch an allen Aktivitäten der Freizeit- und Tagesgestaltung teilnehmen. Man hat einen bzw. mehrere Ansprechpartner (Verwaltung, Pflegedienstleitung), die einem bei kleineren Problemen weiterhelfen können. Gegebenenfalls kann man sich auch im Heim selbst an seinen Hausarzt (Frau Dr. Pizzini, Herr Dr. Regini) wenden. Gegen Bezahlung kann man im Altenheim essen. Und in Notfällen steht Hilfe bereit, da alle Wohnungen mit Notruf ausgestattet sind.

Abhängig vom Einkommen fallen - ohne Mahlzeiten - Kosten von rund 500 Euro monatlich an. Die Anfrage um Aufnahme der Nutzer bzw. Nutzerinnen in eine Wohnung wird an die Gemeinde gestellt. Diese führt eine eigene Rangliste für die Aufnahme in den Dienst. Näher informieren kann man sich sei es in der Gemeinde als auch im Altenheim.

 

 

Alle gemeinsamen Aktivitäten im Altenheim richten sich auch an die SeniorInnen im „Begleiteten Wohnen“. 

 

In 4 Seniorenwohnungen im Erdgeschoss (hinter der Hecke) wird im Altenheim das „Begleitete Wohnen“ angeboten.