Organe

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Der Verwaltungsrat

ist das politisch-institutionelle Leitungsorgan, er bestimmt die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die durchzuführenden Programme und überprüft, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; er überprüft weiters die Verwaltung des Betriebes sowie deren Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.

Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten, und bleibt für fünf Jahre im Amt. Der Verwaltungsrat wird von der Landesregierung Bozen ernannt und zwar auf begründete Namhaftmachung von der Gemeinde Villanders (vier Vertreter) und der Gemeinde Barbian (ein Vertreter). 

 

Der Präsident

ist gesetzlicher Vertreter der Einrichtung und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Reglements zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften und nimmt die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.

 

Der Direktor

ist der ranghöchste Beamte innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Er trifft alle Maßnahmen im Bezug auf das Personal und besitzt im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes, unter Beachtung der betriebsinternen Reglements weitesgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.

 

Der Revisor

wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.