- Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
- Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichem Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemiologischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)
Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Neuigkeiten
-
17.09.2024
-
17.09.2024
-
17.09.2024
-
04.09.2024