Sanktionen wegen unterlassener Mitteilung von Daten

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Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich. Download file


Letzte Aktualisierung: 19.07.2019