Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von PflegehelferInnen, bei Anfrage auch Aufnahme über Mobilität möglich

Arbeitsangebot erstellt am 16.10.2025
Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von PflegehelferInnen, bei Anfrage auch Aufnahme über Mobilität möglich
Latsch
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Deadline 14.11.2025

DER DIREKTOR

gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

PflegehelferInnen

IV. Funktionsebene, mit Vollzeit- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnung:

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
  • Diplom eines Pflegehelfers oder Diplom eines Pflegegehilfen
  • Zweisprachigkeitsnachweis „A2“ (ehem. „D“)
  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung müssen bis

12.00 Uhr des 14.11.2025

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch eingereicht werden.

Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte kön­nen im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it

eingeholt werden oder direkt von der Homepage www.vds-suedtirol.it/de/seniorenwohnheim-annenberg heruntergeladen werden.