DER DIREKTOR gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von |
Koch/Köchin |
IV. Funktionsebene, mit Vollzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt wird. Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnung:
Das nach einer Vorlage abgefasste Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung muss bis 12.00 Uhr des 29.11.2024 im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch eingereicht werden. Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen. Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte können im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden. |
Latsch
Deadline 29.11.2024