Der Betreuungskreislauf des Annenbergheim Latsch sieht verschiedene Bausteine vor, die je nach Bedarf gebucht werden können. Zu diesen Bausteinen gehören die sog. Daueraufnahme, also der Umzug und das ständige Wohnen, so wie auch die sog. Kurzzeitpflege, also ein befristeter Erholungsaufenthalt für die pflegebedürftigen SeniorInnen, als Entlastungsangebot für die Pflegenden.
Ein Kurzzeitpflegeaufenthalt ist also ein zeitlich befristeter Aufenthalt, der unabhängig von der Warteliste erfolgt und nur bei verfügbaren Betten möglich ist. Melden Sie sich rechtzeitig, damit die Plätze nicht ausgebucht sind!
Weiters ändert ein Kurzzeitpflegeaufenhalt nicht die Punktevergabe für die Warteliste, die in den Anlagen erklärt wird. Eine Aufnahme in Kurzzeitpflege bedeutet nicht, dass eine Daueraufnahme absehbar ist oder unmittelbar darauffolgt: Die Daueraufnahme ist abhängig von der Verfügbarkeit der Betten und der Reihung in der Warteliste.
Das Land Südtirol hat für die Erstellung der Warteliste landesweit einheitliche Kriterien verabschiedet, damit es für die BürgerInnen einfacher und transparenter ist zu verstehen, nach welchen Gesichtspunkten pflegebedürftige SeniorInnen Unterstützung im Seniorenwohnheim erhalten.
Landesweit gelten seit Dezember 2018 die Kriterien für die Aufnahme, die im Beschluss der Landesregierung Nr. 1419 vom 18.12.2018 _ Seniorenwohnheime Südtirols igF. verabschiedet wurden und in der Folge angepasst worden sind (siehe Anlage).
Vereinfacht sind diese in der Übersicht zur Punktevergabe dargestellt, die das Annenbergheim Latsch zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Punktevergabe und zu den Abzügen, die landesweit einheitlich geregelt sind.
Wohnen und Erholungsaufenthalte im Annenbergheim Latsch - Kriterien für die Aufnahme
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Dokument bereitgestellt am 29.01.2018