Das Alter, Mehrzahl
Altern ist ein überaus individueller Prozess. Deshalb kann es auch nicht angehen, ältere Menschen über einen Kamm zu scheren und allen dasselbe Angebot zur Verfügung zu stellen. Schließlich variieren der Grad der Selbständigkeit und mit ihm das Bedürfnis nach Unterstützung enorm.
In den drei Einrichtungen der Pitsch Stiftung wird daher eine breite Palette von Unterstützungsformen angeboten, die von einer einfachen Begleitung über eine umfassende Betreuung bis hin zu einer intensiven und komplexen Pflege reichen. Und auch innerhalb dieser Kategorien gibt es noch einmal verschiedene Abstufungen. Oder besser: maßgeschneiderte Anpassungen an jede Einzelne und jeden Einzelnen.
Teilt man das Angebot der Pitsch Stiftung grob ein, unterscheidet man zwischen begleitetem Wohnen, einer Kurzzeitpflege, der Daueraufnahme und Sonderbetreuungsformen.
Begleitetes Wohnen
Im Haus Seisenegg stehen über 30 Wohnungen zur Verfügung. Sie werden an Seniorinnen und Senioren vermietet, die fit genug sind, um in einem eigenen Haushalt zu leben.
Das heißt allerdings nicht, dass die Mieterinnen und Mieter nicht unterstützt werden. Vielmehr wird im Haus Seisenegg begleitetes Wohnen angeboten, also konkrete Hilfe im Alltag, sobald dieser nicht mehr autonom bewältigt werden kann.
Kurzzeitpflege
Wenn ältere Menschen zwar zuhause leben, dort allerdings gepflegt werden müssen, ist dies für die Pflegenden – meist Familienangehörige – aufwendig und zehrend.
Deshalb ermöglicht die Pitsch Stiftung eine zeitlich befristete, im Normalfall maximal vier Wochen lange Unterbringung in einem eigens dafür geschaffenen Wohnbereich mit 11 Plätzen, damit die Pflegenden entlastet werden.
So wissen diese ihre Schützlinge in den besten Händen und können sich sorglos eine Auszeit nehmen oder sich besonderen Lebensumständen widmen, die für einen genau umrissenen Zeitraum ihre volle Aufmerksamkeit erfordern.
Daueraufnahme
Mit der Daueraufnahme werden die beiden Seniorenwohnheime der Pitsch Stiftung zum dauerhaften neuen Zuhause von Seniorinnen und Senioren. Dabei wird bei der Aufnahme weder nach Geschlecht noch nach Sprachgruppe, sozialem Stand oder Einkommen unterschieden, alle Antragstellenden haben denselben Anspruch. Einen eigenen Wohnbereich mit 11 Plätzen gibt es für Seniorinnen und Senioren mit Demenz-Erkrankungen und einen zusätzlichen mit 25 Plätzen für Bewohnerinnen und Bewohner mit einem intensiven Betreuungsbedarf.
Das für den Aufnahmeantrag notwendige Formular gibt's unter den Dokumenten.