DER DIREKTOR gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von |
Heimgehilfe/Heimgehilfin |
II. Funktionsebene, mit Voll- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnungen:
Die Aufgabenstellungen eines Heimgehilfen sind folgende: Allgemeine Reinigungsarbeiten in den Räumlichkeiten des Seniorenwohnheimes (Wohnbereiche, Aufenthaltsbereiche) oder abspülen und Reinigungsarbeiten in der Küche, oder Betreuung der Wäscherei Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnungen müssen bis 12.00 Uhr des 04.11.2024 im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch eingereicht werden. Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen. Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte können im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden. |
Latsch
Deadline 04.11.2024