Organe der ÖBPB Stiftung Sankt Nikolaus

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Organe der ÖBPB Stiftung Sankt Nikolaus

Verwaltungsrat - Präsident - Direktorin- Rechnungsprüfer

Der Verwaltungsrat setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche von der Landesregierung Bozen ernannt werden, u.z. auf begründete Namhaftmachung von Seiten der Gemeinde Meran. Der Verwaltungsrat bleibt 5 Jahre im Amt. An der Spitze des Verwaltungsrates steht der Präsident, welcher vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte gewählt wird. Der Verwaltungsrat bestimmt die strategischen Zielsetzungen und die Betriebsprogramme (programmatische  und grundlegende Entscheidungen des Betriebes). Neben der Ernennung des Präsidenten veranlasst der Verwaltungsrat bei Notwendigkeit die Änderung des Statutes der ÖBPB Stiftung Sankt Nikolaus, genehmigt den Jahreshaushaltsplan und die Jahresbilanz, legt die Humanressourcen sowie die materiellen, wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen fest, die zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderlich sind; genehmigt die Tarife für die erbrachten Dienste und kontrolliert die Führung der Stiftung.

Mitglieder des Verwaltungsrates der ÖBPB Stiftung Sankt Nikolaus sind:

  • Roberto Zani (Präsident)
  • Beatrix Burger (Vizepräsidentin)
  • Josef Reiterer
  • Armin Peter Wenter
  • Elisabetta Aloi

 

Der Präsident ist laut Statut der gesetzliche Vertreter der ÖBPB Stiftung Sankt Nikolaus. Er sorgt für die Durchführung der vom Verwaltungsrat genehmigten Beschlüsse, beruft die Sitzungen des Verwaltungsrates ein und führt den Vorsitz. Er regt die Betriebsstrategien an und entwickelt sie. Der Präsident pflegt die institutionellen Beziehungen mit anderen sozialen und soziosanitären Diensten, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften. Er nimmt die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.

Die Direktorin ist die ranghöchste Führungskraft innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Dabei nutzt sie die ihr  zugewiesenen Humanressourcen sowie der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Ressourcen. Sie ist für die korrekte Verwaltungsführung sowie für die Wirksamkeit der Verwaltung unter Berücksichtigung der ihr zugewiesenen Befugnisse verantwortlich. 

Der Rechnungsprüfer wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er bleibt drei Jahre im Amt. Zu seinen Aufgaben zählen die Überprüfung der Rechnungslegung im Sinne der geltenden Bestimmungen, sowie die Überwachung der buchhalterischen und finanziellen  Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung.