Vereinbarung zwischen dem Verband der Seniorenwohnheime Südtirols und dem Verein für Sachwalterschaft
Der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS) hat eine Vereinbarung mit dem Verein für Sachwalterschaft (AdS) abgeschlossen. Diese Kooperation ermöglicht es den Seniorenwohnheimen, Beratungschalter einzurichten, über die ihren Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen eine erste kostenlose Informationsberatung im Bereich der Sachwalterschaft angeboten werden kann. Darüber hinaus können sie weiterführende Dienstleistungen zu vergünstigten Tarifen in Anspruch nehmen.
„Wir freuen uns sehr, dass diese Kooperation gelungen ist und die Seniorenwohnheime die Dienstleistungen des Vereins für Sachwalterschaft zu reduziertem Preis nutzen können,“ betont Martina Ladurner, Präsidentin des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols. „In unseren Einrichtungen gibt es immer mehr Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. In solchen Situationen ist die Unterstützung durch einen Sachwalter unverzichtbar.“
„In Fällen, in denen keine Angehörigen vorhanden sind, ist die Heimleitung gesetzlich dazu verpflichtet, einen Antrag auf Sachwalterschaft zu stellen. Dank dieser neuen Vereinbarung können die Direktorinnen und Direktoren sowie Mitarbeitende nun umfassende Beratungen des Vereins für Sachwalterschaft in Anspruch zu nehmen“, erklärt Ladurner. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst sowie ihre Angehörigen können von dieser neuen Vereinbarung profitieren.
Ein erstes Informations- und Orientierungsgespräch ist kostenlos. Darüber hinaus können weiterführende Leistungen, wie Folgeberatungen oder die Erarbeitung eines Antrags zur Ernennung eines Sachwalters mit einer Ermäßigung von 20 % auf den Standardtarif für diese Leistungen, in Anspruch genommen werden.
Durch die Beratungsschalter für die Gemeinschaft, die im Sozialplan 2030 vorgesehen sind, wollen der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols und der Verein für Sachwalterschaft die Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens durch Information, Beratung und Unterstützung fördern und so die Wartezeiten und Kosten für alle Beteiligten reduzieren.
„Alle Einrichtungen des VdS können die Aktivierung eines Beratungsschalters sowohl virtuell als auch vor Ort beantragen“, erklärt Roberta Rigamonti, Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft. „Wir freuen uns über diese Vereinbarung, die es uns ermöglicht, den Bedarf an Unterstützung im Bereich der Sachwalterschaft für die gesamte Provinz abzudecken, insbesondere durch die schrittweise Digitalisierung der Informations- und Beratungsdienste.“
Ein Sachwalter wird vom Vormundschaftsgericht bestellt und hilft beeinträchtigten Personen, die aufgrund von gesundheitlichen oder geistigen Einschränkungen Unterstützung bei alltäglichen Entscheidungen und Handlungen benötigen.
„Für Bewohnerinnen und Bewohner, die ohne familiäre Unterstützung sind oder sich in schwierigen familiären Situationen befinden, kann der Verein für Sachwalterschaft dem Vormundschaftsgericht gemäß Art. 408 BGB als Sachwalter vorgeschlagen werden. Dies ist im Rahmen des Projekts Egida möglich, das 2019 gestartet wurde und künftig, angesichts des steigenden Bedarfs an rechtlichem Schutz, eine immer bedeutendere Rolle übernehmen wird“, schließt Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft.
Foto: Bei der Vertragsunterschrift (v.l.n.r.): Vizedirektor VdS Benjamin Egger, Direktor des VdS Oswald Mair, Präsidentin des VdS Martina Ladurner, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft Werner Teutsch und Direktorin Verein für Sachwalterschaft Roberta Rigamonti