Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz


 



Verweise auf das Dekret

Art. 43, c.1 d.lgs 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Als Antikorruptionsverantwortliche im Sinne des Gesetzes N. 190 vom 06.11.2012 wurde mit Beschluss Nr. 3 vom 26.03.2014 Herr Obexer Martin ernannt Download file


Letzte Aktualisierung: 14.10.2015