Geschichte, Rechtsform und Zielsetzung

Geschichte, Rechtsform und Zielsetzung

Geschichte, Rechtsform und Zielsetzung

 

Geschichte

Das Seniorenheim in St. Martin wurde als Hospiz für die Armen und zur Pflege von Kranken gegründet. Bis Ende 2008 wurde das Seniorenheim von der Gemeinde St. Martin in Passeier geführt. Von 2008 bis Ende 2013 wurde das Seniorenheim dann vom Konsortium Seniorendienste Passeier zusammen mit dem Seniorenheim in St. Leonhard in Passeier betrieben, während diese Zusammenarbeit ab 2014 wieder aufgelöst wurde.

Am 1. Januar 2014 haben die Gemeinden St. Martin in Passeier und Riffian die Verwaltung der Seniorenheime "St. Benedikt" in St. Martin und "Sternguet" in Riffian dem Konsortium Seniorendienste übertragen.

Ende 2019 wurde die Gemeinde Kuens in das Konsortium aufgenommen und am 1. Januar 2020 die Betriebsbezeichnung als Konsortium der drei Gemeinden Riffian, Kuens und St. Martin in Passeier zu Seniorenheime Sternguet und St. Benedikt geändert.

 

Rechtsform

Das Konsortium SENIORENHEIME STERNGUET UND ST. BENEDIKT, in der Folge auch Konsortium genannt ist als „Betrieb in Form eines Konsortiums“ im Sinne des Art. 41/bis RG 4. Jänner 1993 Nr. 1 geführt. Ihm gehören folgende Körperschaften an: Gemeinde St. Martin in Passeier, Gemeinde Riffian und Gemeinde Kuens. 

 

Zielsetzung

Der Zweck des Betriebes besteht in der gemeinsamen Führung des Seniorenheimes von Riffian („Sternguet“) und des Seniorenheimes von St. Martin i.P. („St. Benedikt“), und den damit verbundenen Diensten, inbegriffen die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Altersheimgebäude samt dazugehörigen Anlagen und alle damit zusammenhängenden technischen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen.