Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz


 



Verweise auf das Dekret

Art. 43, c.1 d.lgs 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Als Antikorruptionsveranbwortliche im Sinne des Gesetzes N. 190 vom 06.11.2012 wurde mit Beschluss Nr.1vom 24.02.2014 Frau PERKMANN MARTINA ernannt Download file


Letzte Aktualisierung: 25.05.2018