Der öffentliche Betrieb für Pflege- und Betreuungsdienste „Altershilfe Tschögglberg“ wird in Durchführung des Regionalgesetzes vom 21.September 2005, Nr. 7 errichtet. Der Betrieb hat seinen Rechtssitz in Mölten. Der Betrieb entsteht in seiner gegenwärtigen Rechtsform aus dem Zusammenschluss der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtung Altersheim Mölten, Stiftung „Oberrauch“ - Mölten und der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtung Altersheim Jenesien, Jenesien.
Auf dem Tschögglberg existieren bis zur Genehmigung der vorliegenden Satzung das Altersheim Mölten, das von der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtung Altersheim Mölten, Stiftung A. Oberrauch - Mölten, geführt wird und die Wohngemeinschaft für Senioren in Jenesien, welche von der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtung Altersheim Jenesien - Jenesien geführt wird. Im Sinne der Bestimmungen des Titel V des R.G. Nr. 7 vom 21.09.2005 ist die Notwendigkeit entstanden, beide ÖFWE, die denselben Zweck verfolgen, zu einem neuen öffentlichen Betrieb für Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf dem Tschögglberg zusammenzulegen.
Das Altersheim Mölten, Stiftung A. Oberrauch hat folgenden geschichtlichen Hintergrund: Hochw. Anton Oberrauch ist von 1792 bis 1823 Pfarrer in Mölten. Seine Amtszeit ist sehr unruhig und von Verboten und Kämpfen zum Jahrhundertwechsel geprägt. Pfarrer Oberrauch zieht sich 1823 als Pfarrer zurück. Er kauft unter der Kirche die sogenannte Lumpische Behausung, lässt dieselbe restaurieren und eine kleine Kapelle darin ausbauen. Hochw. Oberrauch stirbt 1825 und vermacht gemäß Stiftungsurkunde vom 17.März 1826 seine Behausung – damals „Lumpenoder Weberhaus“ genannt, der Gemeinde, damit diese für den jeweiligen „Chirurgen“ und für die Armen zur Verfügung stehe. Gleichzeitig mit dem Spital vermacht Pfarrer Oberrauch den Armen von Mölten auch den Spitalfonds. Bis zu ihrem Tod 1833 hat Frau Ursula Zischg, Pfarrhaushälterin von Pfarrer Oberrauch, den Fruchtgenuss auf das Haus. Man nimmt an, dass sie bis zu ihrem Tod 1833 darin wohnte. Nach ihrem Tod geht das Haus auf die Gemeinde Mölten über.
In den Spitalfonds fließen in der Folge verschiedene Erbschaften, Armentaxen aus Versteigerungen von Höfen und Spenden.
Die Einrichtung nimmt den Namen „Armenhaus“, „Lumpenhaus“, später „Spital“ (im Kataster als „Fondo Ospedale“ - „Spitalsfonds“ eingetragen) an. Das König Kaiserliche Gericht bestimmt 1834, dass die Stiftung von einem Komitee verwaltet wird. Diesem Komitee gehören der Gemeindevorsteher und der Ortspfarrer als Oberleiter, zusätzlich ein Spitalverwalter an. Das Komitee bestimmt, wer im Hause aufgenommen wird. Als Aufnahmekriterien gelten Armut, Mangel an Pflege, brave Aufführung und Verdienste in der Gemeinde; es können aber auch Auswärtige aufgenommen werden. Die Kranken werden vom Ortspfarrer betreut. Die finanziellen Mittel kommen aus dem Spitalfonds.
Die Verwalter zeigen Geschick in der Verwaltung des Fonds. Sparsamkeit ist oberstes Gebot. Sie leihen unter anderem Geld zu interessanten Zinssätzen aus. Aus den Rechnungslegungen einiger Jahre um 1900 geht hervor, dass sich das Haus mit den Einnahmen aus diesen Zinsen finanziert. Das Armenregister von 1909 belegt, dass 10 Personen im „Spital“ wohnen. Das Haus finanziert sich mit 5 Heller pro Tag, die aus dem Spitalfonds kommen. Die Ortsbevölkerung spendet Naturalien für die Armen. Die Bewohner selbst ziehen bei den Bauen herum und sammeln Milch u.ä. Bis 1923 scheinen in der Rechnungslegung Ausgaben für eine Wirtschafterin auf, woraus geschlossen werden kann, dass das Haus von einer Wirtschafterin geführt wird. 1912 leben 12 Leute im „Spital“. Als Aufnahmegründe werden Alter, Arbeitsunfähigkeit und Krankheit aufgelistet.
Möltner, die sich noch an diese Zeit erinnern, berichten, dass im Spital auch Schulklassen untergebracht sind und dass die Lehrerin im Spital wohnt.
Die Rechnungslegung im Jahr 1922 wird vom „Armen-Spital-Fonds“ vorgelegt, jene vom Jahr 1923 vom „Fondo ospedale Poveri“. Eine
Aufzeichnung aus dem Jahre 1930 belegt, dass die „Congregazione di Carità“ die Verwaltung inne hat. Im Jahr 1928 übernehmen Schwestern des Tertiarordens das Altersheim von Mölten. Im Durchschnitt sind 3 Schwestern für den sozialen und caritativen Dienst im Altersheim Mölten zur Verfügung. Ihr Einsatz gilt hauptsächlich der Fürsorge um die alten Menschen. Über Jahre sorgen sie aber auch für die Schulausspeisung, für mehrere Jahre wird eine Nähschule für Schulabgängerinnen eingerichtet, im Heimgarten werden Pflanzen zum Verkauf angeboten. Das Altersheim ist Anlaufstelle für die ärztliche Notversorgung. Nicht von ungefähr ist das Altersheim bis heute noch als Spital bekannt.
Mit Gesetz Nr. 847 vom 3. Juni 1937 werden die „Ente Comunale di Assitenza“ (ECA), gegründet und die „Congragezione di Carità“ abgeschafft. Das gesamte Vermögen geht an die ECA. Die ECA verfügt über eine eigene Satzung und hat den Zweck jenen Menschen Hilfen anzubieten, die sich in Notlagen befinden. Sie hat außerdem die Aufgaben, die diversen Aktivitäten im Pflege- und Betreuungsbereich der Gemeinde zu koordinieren. Die Congregazione di Carità in Mölten wird am 1.12.1941 abgeschafft und das Vermögen unter die Verwaltung der „Ente comunale di Assistenza“ Meltina gestellt. Die ECA Gemeindefürsorgestelle wird von einem Komitee- Verwaltungsrat verwaltet.
Mit Regionalgesetz vom 25. Februar 1982, Nr. 2 wird die Auflösung der in der Region Trentino- Südtirol tätigen Gemeindefürsorgewerke (ECA) mit Wirkung 1. Januar 1983 verfügt. Mit der Auflösung wird das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Gemeindefürsorgewerkes Mölten auf die Gemeinde Mölten übertragen. Es ist weiterhin zugunsten der Fürsorge- und Sozialdienste bestimmt. Die Gemeinde Mölten entscheidet, das Vermögen in eine Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtung einfließen zu lassen. Im Jahr 1994 entsteht die ÖFWE „Altersheim Mölten, Stiftung A. Oberrauch“, welche in eine ÖFWE III. Kategorie eingestuft wird. Sie hat den Zweck, alte Menschen beiderlei Geschlechts, die den Wohnsitz in erster Linie in der Gemeinde Mölten haben und die in physischer und psychischer Hinsicht selbständig sind, aufzunehmen und sie in den wirtschaftlichen und den kulturellen Gegebenheiten der Gemeinde entsprechenden Weise zu betreuen.