Begleitetes Wohnen

Begleitetes Wohnen

Begleitetes Wohnen

Das Martinsheim bietet die Möglichkeit, so lange wie möglich in einer Seniorenwohnung zu leben.

Es stehen fünf Wohnungen (à 45 m²) zur Verfügung. Sie werden von der Stiftung Martinsheim vermietet und verwaltet. Die Wohnungen verfügen über einen Parkplatz in der Tiefgarage und einen eigenen Keller/Abstellraum.

Die Wohnungen sind automatisch mit dem Dienst "Begleitetes Wohnen" verbunden. Der Dienst richtet sich grundsätzlich an Senioren, die ihren Alltag zu Hause nicht mehr autonom bewältigen können. Ältere Menschen können durchs Begleitete Wohnen so lange wie möglich in einem eigenen Haushalt leben.

Voraussetzungen für das Begleitete Wohnen in einer Seniorenwohnung des Martinsheimes sind:

  • Vollendetes 65. Lebensjahr;
  • Wohnsitz in der Provinz Bozen-Südtirol;
  • Selbständigkeit oder höchstens 1. Pflegestufe.

 

Kann eine angemessene Betreuung in der Wohnung nicht mehr gewährleistet werden, muss der Mieter ins Seniorenwohnheim übersiedeln.
Liegen keine Gesuche fürs Begleitete Wohnen von Senioren vor, können auch Gesuche von Personen mit spezifischen Problemen unter 65 Jahren berücksichtigt werden.

Die Leistungen des Begleiteten Wohnens sind:

  • Beratung und Unterstützung im Alltag, Förderung sozialer Kontakte
  • Behördengänge
  • Angebot für Freizeitgestaltung
  • Reinigung von Gemeinschaftsräumen
  • Sporadische, einfache Hilfeleistungen

 

Bei Bedarf können weitere Zusatzleistungen vereinbart werden:

  • Reinigungsleistungen (mehr als zweimal wöchentlich)
  • Zusätzliche Mahlzeiten ohne/mit Zustellung
  • Kontinuierliche, einfache Leistungen (mehr als 60 Minuten pro Woche)
  • Kontinuierliche, qualifizierte Leistungen pro Tag (max. sieben Wochenstunden)