Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages.
Die Kurzzeitpflege hat zum vorrangigen Ziel, die pflegenden Angehörigen zu entlasten bzw. Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten. Es werden vorrangig pflegebedürftige Personen aufgenommen.
Der Aufenthalt sollte in der Regel 4 bis maximal 12 Wochen dauern. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer ist auf 6 Monate pro Jahr und Person beschränkt.
Für die Kurzzeitpflege ist die Bezahlung einer sog. Kaution vorgesehen, welches zur verbindlichen Reservierung des Kurzzeitpflegeplatzes zu entrichten ist. Bei vorzeitigem Austritt aus der Kurzzeitpflege werden die Tage bis zu einer Nachbesetzung in Rechnung gestellt.
Bei Absage der Reservierung ist eine Rückerstattung der geleisteten Angeldzahlung nur in den folgenden Fällen möglich:
bei erfolgter Absage der Anmeldung, welche mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Aufnahmetermin vorgenommen wird;
bei erfolgter und nachgewiesener Einlieferung bzw. Aufenthalt in einem Krankenhaus zum Zeitpunkt des Aufnahmedatums;
bei erfolgter Daueraufnahme in eine der vom Betrieb geführten Strukturen;
im Falle des Ablebens der aufzunehmenden Person.
Gesuch um zeitlich befristete und teilstationäre Aufnahme
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13.09.2024
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Dokument bereitgestellt am 30.08.2022