Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

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Verweise auf das Dekret

Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich. Download file


Letzte Aktualisierung: 27.01.2016