Erstellung einer Rangliste für die befristete Aufnahme von BerufskrankenpflegerInnen, Voll- und Teilzeit

Arbeitsangebot erstellt am 06.03.2025
Erstellung einer Rangliste für die befristete Aufnahme von BerufskrankenpflegerInnen, Voll- und Teilzeit
Latsch
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Deadline 04.04.2025

DER DIREKTOR

gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

BerufskrankenpflegerInnen

VII.ter Funktionsebene, mit Vollzeit- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnung:

  • Hochschuldiplom als KrankenpflegerIn oder gleichwertige Diplome laut staatlichen Gesetzen oder vom Gesundheitsministerium anerkannte Diplome oder als gleichwertig erklärte Diplome gemäß D.P.R. Nr. 197 vom 26.01.1980 igF.;

  • Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis;
  • Zweisprachigkeitsnachweis “B2” (ehem. „B“);

  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung müssen bis

12.00 Uhr des 04.04.2025

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch einge­reicht werden.

Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte kön­nen im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden oder direkt von der Homepage www.vds-suedtirol.it/de/seniorenwohnheim-annenberg heruntergeladen werden.