Erstellung einer Rangliste für die befristete Aufnahme von SozialbetreuerInnen in Voll- und Teilzeit

Arbeitsangebot erstellt am 10.01.2025
Erstellung einer Rangliste für die befristete Aufnahme von SozialbetreuerInnen in Voll- und Teilzeit
Latsch
|
Deadline 07.02.2025

DER DIREKTOR

gibt bekannt, dass Rangordnungen nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

SozialbetreuerInnen

V. Funktionsebene, mit Vollzeit- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnungen:

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
  • Diplom als Sozialbetreuer oder Diplom des Altenpflegers/Familienhelfers mit zusätzlichem Diplom des Behindertenbetreuers

  • Zweisprachigkeitsnachweis „B1“ (ehem. „C“)

  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnungen müssen bis

12.00 Uhr des 07.02.2025

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch eingereicht werden.

Die Erstellung der Rangordnungen erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte können im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden

oder direkt von der Homepage www.vds-suedtirol.it/de/seniorenwohnheim-annenberg heruntergeladen werden.