OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)

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Verweise auf das Dekret

Art. 10, c. 8, lettera c d.lgs. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Dem Betrieb fehlt ein unabhängiges Bewertungsorgan oder eine andere ähnliche Struktur, denen von Artikel 14 des GvD Nr. 150/2009 vorgesehene Kompetenzen zugewiesen sind. Download file
Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz: Martina Breitenberger Download file


Letzte Aktualisierung: 14.09.2023