OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)
Verweise auf das Dekret
Art. 10, c. 8, lettera c d.lgs. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Jahr | Titel | File |
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Dem Betrieb fehlt ein unabhängiges Bewertungsorgan oder eine andere ähnliche Struktur, denen von Artikel 14 des GvD Nr. 150/2009 vorgesehene Kompetenzen zugewiesen sind. | Download file | |
Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz: Martina Breitenberger | Download file |
Letzte Aktualisierung: 14.09.2023