Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

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Verweise auf das Dekret

Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel Link
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemaeß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. Maerz 2013, Nr. 33 nach sich. Link zur Seite


Letzte Aktualisierung: 30.04.2015