Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Entlastung für Angehörige

In die Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen zeitlich befristet maximal für 4 Wochen, verlängerbar in begründeten Ausnahmefällen um weitere vier plus vier Wochen, in das Seniorenwohnheim aufgenommen. Die Kurzzeitpflege ist nicht auf eine folgende dauerhalte Heimaufnahme ausgerichtet, sondern trägt in erster Linie zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder privaten Pflegekräften bei und deckt deren Bedarf nach vorübergehender Freistellung von der Pflege und Begleitung im Falle von Urlaub, Ausfall aufgrund plötzlicher Erkrankung oder körperlicher/psychischer Überforderung.