Sanktionen wegen unterlassener Mitteilung von Daten

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Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von € 500,00 bis € 10.000,00 gemäß Art. 47 GvD vom 14.03.2013, Nr. 33 nach sich Download file


Letzte Aktualisierung: 20.06.2023