Abwesenheitsquote des Verwaltungspersonals
Verweise auf das Dekret
Art. 16, c. 3 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Jahr | Titel | File |
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Die Koerperschaft ist nicht verpflichtet die Daten zum jaehrlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen. | Download file |
Letzte Aktualisierung: 01.03.2016