Das Zusammenspiel in Gremien als positives Beispiel für Zusammenarbeit

Organe

Das Zusammenspiel in Gremien als positives Beispiel für Zusammenarbeit

Die ÖBPB (Öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) werden durch das Regionalgesetz 7/2005 igF. geregelt. Dieses regelt neben den notwendigen Prozeduren auch die Zusammenarbeit der Gremien und gesetzlichen Funktionen, die im Gesetz "Organe" genannt werden und hier kurz erläutert werden. Die Funktionen und Aufgaben werden jedoch immer von Menschen ausgeübt, die ihr Fachwissen einbringen. Besonders wichtig ist für uns deshalb auch die Namen jener Personen anzuführen, die kein anonymes Amt ausüben, sondern zu den Menschen stehen, die im Annenbergheim leben und arbeiten.

Die Organe des Ö.B.P.B. Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit Latsch

Der Verwaltungsrat ist das politisch-institutionelle Leitungsorgan und bestimmt somit die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die Programme. Weiters überprüft er, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; weiters die Verwaltung des Betriebes sowie deren Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.

 

Pirhofer Elke

Telfser Claudia

Traut Melanie

Mantinger Hubert (Vizepräsident)

Schwarz Joachim

Tappeiner Philipp

Der Präsident Alexander Janser ist Vorsitzender des Verwaltungsrat und gesetzlicher Vertreter der Einrichtung und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Reglements zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften und nimmt die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.

 

Der Direktor Matthias Ladurner ist der ranghöchste Beamte innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Er trifft alle Maßnahmen im Personalbereich und besitzt im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes, unter Beachtung der betriebsinternen Reglements weitestgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.

 

Der Revisor Florian Kiem wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.