Begleitetes und Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren

Seniorenwohnungen - Begleitetes und Betreutes Wohnen

Begleitetes und Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren

Die von der Gemeinde St. Martin in Passeier gebauten und vom Konsortium Seniorendienste geführten Seniorenwohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbständiger und leicht pflegebedürftiger Personen, um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können. Es stehen 4 große und 4 kleine Wohneinheiten in St. Martin in Passeier, Garberweg 1, angrenzend an das Seniorenwohnheim St. Benedikt, zur Verfügung.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich in erster Linie an Seniorinnen und Senioren mit Wohnsitz in der Provinz Bozen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben und ihren Alltag zu Hause weder autonom noch mit Unterstützung anderer Menschen bewältigen können.

Aufnahme und Rangordnung

Gesuche um Zuweisung einer Seniorenwohnung sind auf dem vom Konsortium Seniorendienste erstellten Formblatt (siehe Anlage) abzufassen und können jederzeit im Sekretariat abgegeben werden.

Das Konsortium Seniorendienste führt eine Rangordnung für die Zuweisung von freien Wohnungen. Die Kriterien und Einzelheiten, die vorwiegend beim Erstellen der Rangordnung berücksichtigt werden, sind folgende:

- Datum des Ansuchens (nachrangig);

- Dauer der Ansässigkeit in der Gemeinde St. Martin in Passeier (nachrangig);

- die Person lebt alleine, in sozialer Isolation und ist von Vereinsamung bedroht;

- die Person lebt in einer Wohnung, die für ihre besonderen Bedürfnisse ungeeignet ist oder erhebliche architektonische Hindernisse aufweist;

- die Person ist hilfsbedürftig, hat aber keinerlei Fremdhilfe, oder die Hilfe der Familienangehörigen reicht nicht aus;

- die pflegenden Angehörigen sind überfordert;

- die Person befindet sich aus anderen Gründen in einer unzumutbaren sozialen Situation.

Die Wohnungen werden grundsätzlich nur mit dem Angebot des „Begleiteten Wohnens für Senioren/Innen“ übergeben. Bei Bedarf haben die Nutzer auch die Möglichkeit für einen befristeten Zeitraum das „Betreute Wohnen“ in Anspruch zu nehmen. Mitbewohner werden in den Wohnungen nicht zugelassen.

Zuweisung einer Wohnung

Freie Wohnungen werden laut Rangordnung und nach Zustimmung einer Kommission, bestehend aus der Direktorin und der Pflegedienstleitung des Konsortium Seniorendienste und der Bürgermeisterin oder Sozialreferent/In der Gemeinde St. Martin in Passeier vergeben. Das Konsortium Seniorendienste schließt mit den Zuweisungsempfängern eine Konvention sowie einen Begleit- bzw. Betreuungsvertrag ab.

Der monatliche Höchstbeitrag für die Wohnung wird festgelegt unter Berücksichtigung des Dekret des Landesrates vom 14.12.2018, Nr. 25293.

Die Tarife für die Begleitung bzw. Betreuung halten sich an den Vorgaben der Landesregierung. Für die Abwesenheiten gelten die Kriterien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 145 vom 07.02.2017. Die Nutzerin und die zur Tarifbeteiligung verpflichteten Familienmitglieder können bei der gebietsmäßig zuständigen Körperschaft um Tarifbegünstigung gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, auf der Grundlage ihrer Einkommens- und Vermögenssituation, ansuchen.

 

Angebotsformen

Eine Wohnung kann nur mit dem Dienst des „begleiteten Wohnens“ übergeben werden.

Je nach Notwendigkeit können einzelne Nutzerinnen und Nutzer für maximal drei aufeinander folgende Monate im Jahr das Angebot „betreutes Wohnen“ in Anspruch nehmen.

Bei Bedarf können zwischen Nutzer/Innen und dem Konsortium Seniorendienste Zusatzleistungen vereinbart werden. Die Tarife für die entsprechenden Zusatzleistungen sind in der Anlage angeführt. Hierfür kann nicht für eine Tarifbegünstigung angesucht werden.