Begleitetes betreutes Wohnen

Der Dienst basiert auf der Solidarität zwischen den Mitbewohnern, dessen Angehörigen und Freiwilligen. Er hat das Ziel die Bewohner mit dem ihnen bekannten, vertrauten und vor allem ihren Fähigkeiten angemessenen Tätigkeiten aktiv und vital zu halten. In diesem Sinne sollen Hilfestellungen und Leistungen nur angeboten werden, wenn die Person nicht mehr autonom oder mit Unterstützung der Gruppe ihren Alltag bewältigen kann.

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- Beschluss der Landesregierung