Kurzzeitpflege im Seniorenwohnheim
In die Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen zeitlich befristet, maximal für einen Zeitraum von vier Wochen (verlängerbar um maximal weitere 4 Wochen) in das Seniorenwohnheim aufgenommen. Im Laufe eines Jahres darf eine Person insgesamt nicht mehr als sechs Monate in Kurzzeitpflege aufgenommen werden. Die Kurzzeitpflege ist nicht auf eine folgende dauerhafte Heimaufnahme ausgerichtet, sondern trägt in erster Linie zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder privaten Pflegekräften bei und deckt deren Bedarf nach vorübergehender Freistellung von der Pflege und Begleitung im Falle von Urlaub, Ausfall aufgrund plötzlicher Erkrankung oder körperlicher und/oder psychischer Überforderung.