Der dauerhafte Einzug ins Seniorenwohnheim
Die Langzeitaufnahme im Seniorenwohnheim ist ein kritischer und einmaliger Zeitpunkt im Leben eines Menschen und bedeutet einen großen Einschnitt. Er signalisiert ihm, dass die eigenen Kräfte begrenzt sind und die Fähigkeiten nicht mehr ausreichen, für sich selbst zu sorgen.
Durch den Einzug in ein Heim ändert sich für eine Person unglaublich viel: die vertraute Wohnsituation, die Umwelt und auch der Alltag. Das verunsichert und verängstigt ältere Menschen. Auch Angehörige hadern manchmal mit der Entscheidung, ob die Unterbringung im Heim notwendig ist.
Selbstverständlich wäre es hilfreich, wenn zukünftige Heimbewohner die Entscheidung aus freien Stücken treffen und vorbereitet ins Seniorenwohnheim kommen. Das Team im „Claraheim“ will helfen, den Umzug ins Heim so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Der neue Heimgast wird begleitet und unterstützt, er soll sich vom ersten Tag an im „Claraheim“ wohl fühlen. Dabei beachten die Pfleger die individuellen Bedürfnisse des Bewohners und beziehen auch die Angehörigen in die besonders intensive Phase des Einlebens mit ein.
Aufnahme
Das Aufnahmegesuch kann jederzeit gestellt werden.
Die Aufnahme erfolgt nach der geltenden Rangordnung. Die Entscheidung obliegt der Direktion in Absprache mit der Pflegedienstleitung.
Kriterien Heimaufnahme
Die Daueraufnahme im Seniorenwohnheim Steinegg erfolgt nach der geltenden Rangordnung.
Vorrang bei der Heimaufnahme haben:
• Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Karneid;
• Personen mit Wohnsitz in den Nachbargemeinden von Karneid;
• Personen mit Wohnsitz in den übrigen Gemeinden Südtirols
Die Rangordnung wird nach den vom Verwaltungsrat genehmigten Kriterien erstellt.
Lehnt ein Gesuchsteller nach erfolgter Benachrichtigung die Aufnahme ab, so bleibt das entsprechende Gesuch in der Rangordnung. Es wird das in der Rangordnung nächstfolgende Gesuch berücksichtigt.
Notwendige Unterlagen
Für die Daueraufnahme ins Seniorenwohnheim Steinegg sind folgende Unterlagen notwendig:
• Aufnahmeantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
• Ärztliches Zeugnis (Formular vom Hausarzt auszufüllen)
• Kopie des Personalausweises für Krankenbetreuung (Krankenkassenbüchlein)
• Kopie der Identitätskarte
• Kopie des Einstufungsbescheides für das Pflegegeld – sofern bereits eingestuft
Kosten
Der Tagessatz für die Langzeitpflege wird vom Verwaltungsrat jedes Jahr im Voraus festgesetzt und monatlich in Rechnung gestellt. Der Tagessatz ist abhängig von der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Seit 01.01.2014 erhalten Heimbewohner, die dauerhaft im Heim aufgenommen sind, das Pflegegeld nicht mehr direkt zu Hause ausbezahlt, sondern es wird direkt an das Heim überwiesen. Aus diesem Grund wird dem Heimbewohner ab dem zweiten Monat nur der Grundtarif in Rechnung gestellt, zuzüglich evtl. Spesen für Medikamente, Zimmertelefon u. ä.
Für den Aufnahmemonat erhalten die Heimbewohner weiterhin das Pflegegeld zu Hause ausbezahlt. Dieses wird dem Heimbewohner für den ersten Monat zusammen mit dem Grundtarif in Rechnung gestellt.
Informationen im Überblick
Alle wichtigen Infos finden Sie zusammengefasst im Informationsblatt betreffend die Heimaufnahme.
In der Dienstleistungscharta finden Sie nützliche Informationen über die Leistungen des „Claraheims“.